Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans

Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans der 4. Runde

Der Klima- und Umweltausschuss hat am 13.08.2024 mittels einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, den Entwurf des Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 4. Runde, für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und die Offenlage im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath bekannt zu machen.

Im Jahr 2002 trat die EG-Umgebungsrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Hier wurden Regelungen getroffen, Lärmaktionspläne für bestimmte Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen aufzustellen. Von den Lärmbelastungen, die in der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung erfasst werden, ist die Stadt Herzogenrath durch die Verkehre auf den Landesstraßen L 47, L 223, L 232, L 240 und L 244 sowie durch Bahnlärm betroffen.

Der Lärmaktionsplan soll Maßnahmen enthalten, die bei Bedarf zur Lärmminderung in den genannten Gebieten beitragen.

Gemäß dem Beschluss wird der Entwurf des Lärmaktionsplans in der Zeit vom 29.08.2022 bis einschließlich 25.09.2024 bei der Stadtverwaltung Herzogenrath im Dienstgebäude Eygelshovener Straße 69a im Foyer 1. OG öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann während der untenstehenden Dienststunden in der Zeit vom 29.08.2024 bis einschließlich 25.09.2024 erfolgen. Auf Wunsch werden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 02406 83-412) Erläuterungen zum Planentwurf gegeben.

Dienstzeiten:

montags und dienstags          von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
mittwochs                                 von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
donnerstags                             von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr,
freitags                                     von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung können schriftlich auf dem Postweg an Stadt Herzogenrath, Postfach 1280, 52112 Herzogenrath, zur Niederschrift während der Dienstzeiten oder per Mail unter strassenverkehrsbehoerde@herzogenrath.de abgegeben werden.

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den Lärmaktionsplan für die Stadt Herzogenrath. Er wird darüber entscheiden, ob und ggfls. wie Anregungen im aktualisierten Lärmaktionsplan berücksichtigt werden. Lärmaktionsplanung ist ein fortlaufender Prozess, bei dem alle fünf Jahre erneut geprüft wird, ob der Lärmaktionsplan zu überarbeiten ist.

Der vorgenannte Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Herzogenrath, den 19.08.2024

Der Bürgermeister
(Dr. Benjamin Fadavian)