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Ausbau der Römerstraße
Ausbau der Römerstraße
Der Landtag hat den § 8 des Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) geändert und den § 8a komplett neu gefasst. Bisher konnten die Gemeinden Beiträge für den Ausbau der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen erheben.
Für Straßenbaumaßnahmen, die ab 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, werden keine Beiträge erhoben. Daher werden für die geplante Maßnahme Ausbau der Römerstraße auch keine Beiträge von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke erhoben.
Bisher war die Erstellung eines Straßen- und Wegeverzeichnisses, sowie die verpflichtende Anliegerversammlung erforderlich. Beides ist ersatzlos gestrichen worden.
Die Verwaltung möchte dennoch die betroffenen Bürger*innen vor einer stattfindenden Ausbaumaßnahme über den Umfang informieren. Die Vorstellungszeit soll in der Zeit vom 17.06. bis zum 07.07.2024 stattfinden. Nach Ablauf der Vorstellungszeit werden die möglichen Eingaben geprüft und im Rahmen einer Vorlage zum Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau durch die Verwaltung vorgelegt.
Die „Grundstücksentwicklung Herzogenrath GmbH“ hat den Endausbau des Wohngebietes Europaviertel beauftragt. Der Ausbau der Wohnstraßen wird ca. im Sommer 2025 fertiggestellt und beinhaltet auch den Ausbau der Gehwege und Parkplätze in der Römerstraße, die an das Wohngebiet anschließen.
Der Mischwasser- und Regenwasserkanal wurde in der Römerstraße in 2020 erneuert.
Nach der Fertigstellung des Ausbaus der Wohnstraßen im Europaviertel kann der Ausbau der Römerstraße seitens der Stadt Herzogenrath entlang des Neubaugebietes erfolgen.
Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Gehwege werden in Betonplatten ausgebaut und die Parkplätze bzw. Grundstückzufahrten sollen gepflastert werden. Die Parkplätze in Längsaufstellung werden mit Bäumen eingefasst und werden beidseitig vorgesehen, um das Geschwindigkeitsniveau einzugrenzen.
Möchten Sie Anregungen oder Bedenken zu den Inhalten der Planung schriftlich oder mündlich äußern, oder möchten Sie weitergehende Erläuterung persönlich zu der Planung erhalten, so wenden Sie sich bitte an Herrn Meusel.