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Kinderbürgermeisterin / Kinderbürgermeister

bei der Stadt Herzogenrath

Kinderbürgermeister Poster

2024 wird es erstmals einen oder eine Kinderbürgermeister*in in Herzogenrath geben. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren können diese Aufgabe ab 1. Oktober für ein Jahr übernehmen. Als Kinderbürgermeister*in vertreten sie die Interessen aller Kinder in Herzogenrath und sind für diese Bevölkerungsgruppe Ansprechpartner und Sprachrohr. Zudem begleiten sie den Bürgermeister der Stadt auf Terminen und können an politischen Terminen teilnehmen.

Die Wahl findet zwischen dem 16. und 20. September 2024 statt, wobei mehrere Jugendzentren und städtische Einrichtungen als Wahllokale dienen. Gewählt wird der oder die Kinderbürgermeister*in von Gleichaltrigen (Mindestalter 10 Jahre, Höchstalter 15 Jahre), die in Herzogenrath gemeldet sind. Sie erhalten auch eine offizielle Wahlbenachrichtigung von der Stadt.

Wer Interesse hat, diese Aufgabe zu übernehmen kann sich bis zum Ende der Sommerferien melden und über ein Formular (siehe Download) die Kandidatur beantragen. Dieses Formular muss dann an das Team Jugendarbeit der Stadt zurückgeschickt werden. Die Kandidatur wird dann gemeinsam ausgearbeitet und bis zur Wahlwoche über die städtischen Kanäle veröffentlicht.

Kontakt zum Team Jugendarbeit:
Matthias Michels
Stadt Herzogenrath
A 51 Jugendamt
Abteilung 51.2 Jugendpflege
Rathausplatz 1
52134 Herzogenrath
Mobil: 0170-9240573
E-Mail: Matthias.Michels@herzogenrath.de

Für die Position ist das Einverständnis und die Unterstützung der Eltern eine wichtige Voraussetzung: Für die Bewerbung als Kinderbürgermeister*in und für die spätere Übernahme der Aufgaben wird das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten benötigt. Darüber hinaus ist die aufsichtsrechtliche Begleitung des gewählten Kinderbürgermeisters oder der gewählten Kinderbürgermeisterin durch die Personensorgeberechtigten erforderlich. Zusätzlich ist ein schriftliches Einverständnis zur Nutzung von Bildern und Videoaufnahmen im Internet und in den sozialen Medien vonnöten.

Die schulischen Belange des oder der Kinderbürgermeister*in haben stets Vorrang und die mit dem Aufgabengebiet verbundenen Tätigkeiten sollen überschaubar bleiben. Als Teil des Bürgermeisterbüros der Stadt erhält er oder sie aber eine eigene Mailadresse der Stadt und trifft sich regelmäßig zum fachlichen Austausch mit dem Bürgermeister. Der oder die Kinderbürgermeister*in soll zudem eigene Texte verfassen und selbst entscheiden können, welche Themen und Belange von Kindern und Jugendlichen verstärkt in den Fokus der Stadtpolitik gestellt werden sollten. Unterstützt wird man hierfür durch das Bürgermeisterbüro.