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Die Kinderbürgermeisterin der Stadt Herzogenrath

Zoe Kißling Kinderbürgermeisterin 2024 (re) zusammen mit Bürgermeister Dr. B. Fadavian (li)

Seit dem 1. Oktober 2024 gibt es erstmals eine Kinderbürgermeisterin in Herzogenrath. Die Gymnasiastin Zoe Kißling wurde hierfür von den Kindern und Jugendlichen der Stadt gewählt. Sie erfüllt ihre Aufgabe als Kinderbürgermeisterin für ein Jahr. In dieser Zeit wird sie sich regelmäßig mit Bürgermeister Dr. Benjamin Fadavian und dem Verwaltungsvorstand der Stadt austauschen und mit Unterstützung durch das Bürgermeisterbüro ausarbeiten, welche Themen und Belange von Kindern verstärkt in den Fokus der Stadtpolitik gestellt werden sollten. Zudem nimmt sie an ausgewählten repräsentativen Terminen teil und trifft wichtige Funktionsträger und Ansprechpartner rund um die Themen, für die sie sich einsetzt. Dabei wird sie natürlich auch von ihren Eltern und auch Freundinnen und Freunden unterstützt. Die schulischen Belange der Kinderbürgermeisterin haben dabei stets Vorrang und die mit dem Aufgabengebiet verbundenen Tätigkeiten sollen überschaubar bleiben. Über aktuelle Projekte der Kinderbürgermeisterin wird regelmäßig über News und Pressemitteilungen informiert. Wer ein Anliegen an die Kinderbürgermeisterin hat, kann dies an das Büro des Bürgermeisters senden.




 

Allgemeine Informationen zur Position des Kinderbürgermeisters oder der Kinderbürgermeisterin Herzogenrath:

In Herzogenrath gemeldete Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren können diese Aufgabe immer ab dem ab 1. Oktober für ein Jahr übernehmen. Als Kinderbürgermeister*in vertreten sie die Interessen aller Kinder in Herzogenrath und sind für diese Bevölkerungsgruppe Ansprechpartner und Sprachrohr. Zudem begleiten sie den Bürgermeister der Stadt auf Terminen und können an politischen Terminen teilnehmen.

Die Wahl findet im September statt, wobei Jugendzentren und städtische Einrichtungen als Wahllokale dienen. Gewählt wird der oder die Kinderbürgermeister*in von Gleichaltrigen (Mindestalter 10 Jahre, Höchstalter 15 Jahre), die in Herzogenrath gemeldet sind. Sie erhalten auch einen offiziellen Wahlzettel von der Stadt.

Wer Interesse hat, diese Aufgabe zu übernehmen, kann sich zwischen Juni und August bei der Stadt melden und über ein Formular die Kandidatur beantragen. Dieses Formular muss dann an das Team Jugendarbeit der Stadt zurückgeschickt werden. Die Kandidatur wird dann gemeinsam ausgearbeitet und bis zur Wahlwoche über die städtischen Kanäle veröffentlicht.

Für die Position ist das Einverständnis und die Unterstützung der Eltern eine wichtige Voraussetzung: Für die Bewerbung als Kinderbürgermeister*in und für die spätere Übernahme der Aufgaben wird das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten benötigt. Darüber hinaus ist die aufsichtsrechtliche Begleitung des gewählten Kinderbürgermeisters oder der gewählten Kinderbürgermeisterin durch die Personensorgeberechtigten erforderlich. Zusätzlich ist ein schriftliches Einverständnis zur Nutzung von Bildern und Videoaufnahmen im Internet und in den sozialen Medien vonnöten.