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Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Aufgaben der Gleichstellungsstelle
Aufgaben in der Stadtverwaltung, im Stadtrat und im gesamten Stadtgebiet Herzogenrath:
In Stadtverwaltung und Stadtrat:
- Interessen von Frauen in Verwaltung und Rat einbringen
- Mitsprache bei gleichstellungsrelevanten Beschlüssen
- Einflussnahme und Mitwirkung bei allen die Personalmaßnahmen der Stadtverwaltung
- Erstellen und Fortschreiben des Frauenförderplanes
- Mitwirkung bei der Fortschreibung des Gleichstellungplans
Im gesamten Stadtgebiet Herzogenrath:
- Erarbeiten von Informationsmaterial, Durchführen von Veranstaltungen, Seminaren und Ausstellungen zu frauenrelevanten Themen
- Regelmäßige Sprechstunden für individuelle Beratung sowie Vermittlung an zuständige Institutionen und Fachberatungsstellen (Termine nach tel. Vereinbarung oder Vereinbarung per Mail)
- Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen in Herzogenrath
- Zusammenarbeit und Vernetzung von Institutionen, Gruppen und Initiativen, um gemeinsam die Situation von Frauen und Mädchen in der Stadt zu verbessern
- Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft
- Mädchenförderung im Freizeit-, Schule- und Ausbildungsbereich
- Mitarbeit in Gremien in der regionalen Arbeits-, Wirtschafts-, Kultur-, Gesundheits- und Strukturpolitik
- Förderung der Frauenerwerbstätigkeit
Filmmaterial:
"Agentinnen des Wandels" spüren Benachteiligungen auf und kämpfen für die Gleichstellung.
Ein kurzer Film über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in Deutschland.
Auch Ihre Gleichstellungsbeauftragte in Herzogenrath ist für Gleichstellungsangelegenheiten zuständig.
Beratung:
Bei Beratungsbedarf, Anregungen und Fragen wenden Sie sich bitte an Birgit Kuballa,
Persönliche Termine werden individuell vereinbart.
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