PIA Stellenanzeige

Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (PIA) (m/w/d)

PIA

Praxisintegrierte Ausbildung

zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (PIA) (m/w/d)

Die Bewerbungsfrist endet am 15.02.2025.


Die Stadt Herzogenrath

 bietet für das Ausbildungsjahr 2025

 

Praxisintegrierte Ausbildung

zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (PIA) (m/w/d)

 

 

Einstellungsvoraussetzung:    

Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine nicht einschlägige  abgeschlossene Berufsausbildung und ein einschlägiges berufliches  Praktikum; mindestens 240 Arbeitsstunden (z.B. freiwilliges soziales Jahr) 

ODER

Allgemeine Hochschulreife und ein einschlägiges berufliches Praktikum; mindestens 240 Arbeitsstunden 

ODER

Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, Klasse 11 und Klasse 12 (Fachhochschulreife) 

ODER

Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer:   Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen  Fachrichtung Kinderpfleger/in (BFS)

ODER  

Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen Fachrichtung Sozialassistent/in (BFS)

 

Weitere Zugangsvoraussetzung:

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • eine Bescheinigung einer Schulung nach § 43 Abs. 1
  • Nr. 1 und § 42 Infektionsschutzgesetzes
  • Nachweis über Masernschutzimpfung


Ausbildungsbeginn:    1. August 2025
Bewerbungsfrist:      15. Februar 2025
Ausbildungsdauer:      3 Jahre

 

Der Beruf der Erzieherin / des Erziehers bietet eine abwechslungsreiche, lebendige und anspruchsvolle Tätigkeit. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem die Anleitung und Betreuung der Kinder beim Spiel in der Kita und dem Außengelände, das Fördern der Sprache und Erweitern des Wortschatzes, die Förderung in den zehn Bildungsbereichen NRW, sowie die Mahlzeitengestaltung und Anleitung zur Körperpflege.

Zudem gehört die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen sowie die Dokumentation der individuellen Entwicklung jedes Kindes zum Bildungsauftrag, welcher im Kinderbildungsgesetz verankert ist.

Erforderlich für diese Ausbildung sind neben Freude an der Arbeit mit Kindern und deren Eltern auch Teamfähigkeit, Flexibilität, Organisationsgeschick, Belastbarkeit und Spontanität sowie eine gute Wahrnehmungs- und Beobachtungsgabe.

Die praxisintegrierte Ausbildung ist besonders auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger interessant.

 

Ausbildungsinhalte und -verlauf

Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. bis 3. Halbjahr:     2 Tage Praxis / 3 Tage Schule

4. bis 6. Halbjahr:     3 Tage Praxis / 2 Tage Schule

Je nach Berufskolleg kann die Aufteilung variieren.

Die praktische Ausbildung erfolgt in einer der städtischen Kindertageseinrichtungen.

Die Anmeldung bei einem Berufskolleg mit der entsprechenden Fachrichtung und die schriftliche Zusage für einen Schulplatz ist die Voraussetzung für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages über die Praxisstelle.

 

Was bietet die Stadt Herzogenrath:

  • Einen Beruf mit Zukunftsperspektive                                
  • Bestmögliche Betreuung durch geschulte Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Lernmittelzuschuss
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot
  • Gemeinsame Freizeit- und Sportevents
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • Sonderurlaub vor den Abschlussprüfungen
  • Gefördertes Deutschlandticket
  • Optimale Anbindung an Bus und Bahn sowie kostenfreie Parkplätze
  • 400 € Prämie bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung

 

Höhe der Ausbildungsvergütung:

  1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 EURO
  2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 EURO
  3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 EURO


Schnuppertag à Bei Interesse kann gerne zwecks persönlichen Kennenlernens und Besichtigung einer städtischen Kita gerne ein Schnuppertag vereinbart werden.


Weitere Beschäftigung:

Die Stadt Herzogenrath bietet eine qualifizierte Ausbildung mit sehr guten Übernahmechancen. Es wird bedarfsgerecht ausgebildet, so dass nach erfolgreich bestandener Prüfung und entsprechenden Leistungen in der praktischen Ausbildung mit einer Übernahme gerechnet, jedoch nicht garantiert werden kann.

Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt und werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt. Auch behinderte Menschen werden gebeten, sich zu bewerben, insofern die gleiche Eignung und Befähigung vorliegt.

Ihre Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (inkl. Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter, wenn der/die Bewerber/in noch nicht volljährig ist, und Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse vor der Bewerbung) richten Sie bitte bis zum 15.02.2025 vorzugsweise online oder alternativ auf dem Postweg an: 

Stadt Herzogenrath

A 10 – Personal- und Organisationsamt

Rathausplatz 1

52134 Herzogenrath

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Weitere Auskünfte erteilen die Ausbildungsleiterin, Frau Fries, unter der Rufnummer 02406 – 83245 sowie per Mail petra.fries@herzogenrath.de oder die Abteilungsleiterin, Frau von Wnuck, unter der Rufnummer 02406 – 533 sowie per Mail gabriele.vonwnuck@herzogenrath.de.

Zusätzliche Informationen zur Ausbildung finden Sie auch unter www.herzogenrath.de.