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Jugendpfleger*in/Fachberatung offene Kinder-
und Jugend(verbands)arbeit (m/w/d)
Die Bewerbungsfrist endet am 20.04.2025.
Stadt Herzogenrath
Stellenausschreibung
Bei der Stadt Herzogenrath ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
Jugendpfleger*in /Fachberatung offene Kinder- und Jugend(verbands)arbeit (m/w/d)
zu besetzen.
Die Stelle ist im Amt 51 - Jugendamt - angesiedelt. Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grds. möglich und wird auf Wunsch geprüft.
Ihre wesentlichen Aufgaben:
- Koordination von Bundesfreiwilligen des gesamten Jugendamtes
- Koordinierung und Mitwirkung im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft sowie die Planung und Umsetzung von konkreten Angeboten und Maßnahmen
- Fachberatung für den Aufgabenbereich der offenen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit gem. §§ 11, 12 SGB VIII
- Vernetzung und Kooperation mit allen Akteuren und Einrichtungen der Jugend(verbands)arbeit
- Entwicklung, Aufbau und Umsetzung einer eigenständigen und einmischenden Jugendpolitik zur nachhaltigen Partizipation von Kindern und Jugendlichen
- Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans
- Mitarbeit im Hinblick auf die Jugendhilfeplanung und die Spielleitplanung
- Spielplatzbeteiligung und Weiterentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt
- Planung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gem. § 14 SGB VIII
- Finanzadministration der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft
- administrative Verwaltungstätigkeiten
Ihre Qualifikationen:
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder Hochschulstudium im Bereich der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik (B.A./ M.A. oder Diplom) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung
- praktische Erfahrungen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendförderung sind von Vorteil
- Grundkenntnisse in Gemeinwesenarbeit, in Verwaltungsrecht und SGB VIII; Leistungen der Jugendhilfe §§ 11 ff. SGB VIII sind von Vorteil
- ausgeprägte Kommunikations- und Beratungskompetenz sowie serviceorientiertes Dienstleistungsverständnis und selbstbewusstes Auftreten
- die Fähigkeit zum selbständigen, strukturierten und eigenverantwortlichen Handeln, die durch vorausschauendes Denken, Belastbarkeit und Flexibilität geprägt wird
- Konflikt- und ausgeprägte Reflexionsfähigkeit
- akzeptierende Haltung gegenüber einer vielfältigen Jugendkultur
- gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- grundsätzliche Affinität zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- grundsätzliche Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung (am Abend und am Wochenende)
Wir bieten Ihnen:
- ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet
- die Möglichkeit, in einem engagierten Team zu arbeiten
- die Möglichkeit zum eigenverantwortlichen Handeln
- Weiterbildungsmöglichkeiten und Team-Supervision
- vermögenswirksame Leistungen
- ein gefördertes Deutschlandticket
- kostenfreie Parkmöglichkeiten am Arbeitsort
- eine gute Anbindung an Bus und Bahn
- familienfreundliche, flexible Arbeitszeiten
- Regenerations- /Umwandlungstage
- eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 12 nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne der zuständige Abteilungsleiter, Herr Urmes (02406/83-507) und in arbeits-/dienstrechtlichen Angelegenheiten Frau Dahlmanns, A 10.3 - Personalwesen - (02406/83-225).
Ihre Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 20.04.2025 vorzugsweise online oder alternativ auf dem Postweg an:
Stadt Herzogenrath
- A 10 – Haupt- und Personalamt –
Abteilung 10.3 – Personalwesen
Rathausplatz 1
52134 Herzogenrath
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stadt Herzogenrath begrüßt eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenrath – Informationen unter www.feuerwehr-herzogenrath.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein und verzichten auf Mappen oder Hefter. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber*innen vernichtet oder können innerhalb einer Frist abgeholt werden. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, finden Sie weitere Informationen über die Stadt Herzogenrath unter https://www.herzogenrath.de/.