Brandmeisteranwärter*innen (m/w/d)

Brandmeisteranwärter*innen (m/w/d) 

Die Bewerbungsfrist endet am 22.09.2024.


Stadt Herzogenrath


Stellenausschreibung


Die Stadt Herzogenrath - eine mittlere städteregionsangehörige Kommune mit einer Freiwilligen Feuerwehr und hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache - sucht zum 01.04.2025

 

Brandmeisteranwärter*innen (m/w/d) 

 

Ausbildung

Die Ausbildung dauert 18 Monate im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst). Die theoretischen und praktischen Ausbildungsblöcke finden an verschiedenen Feuerwehrstandorten innerhalb der Städteregion Aachen statt.

Die Anwärter*innenbezüge betragen 1.349,78 Euro brutto. Zusätzlich wird ein Anwärter*innensonderzuschlag von 1.214,80 Euro gezahlt.


Die Zahlung des Anwärter*innensonderzuschlages ist abhängig von der Verlängerung des Anwärtersonderzuschlagsgesetz feuerwehrtechnischer Dienst (aktuell befristet bis zum      31. Dezember 2024). Vom Nettoeinkommen sind Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu zahlen.

 

Einstellungsvoraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossene Notfallsanitäter*innenausbildung
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union  
  • uneingeschränkte Tauglichkeit und Eignung nach amtsärztlichem Gutachten für den Einsatzdienst im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Nachweis der Atemschutztauglichkeit
  • ein eintragsfreies Führungszeugnis  
  • mind. Führerschein der Klasse B (PKW), wünschenswert zusätzlich die Klasse C/CE     (LKW)
  • Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen

 

Erforderlich

  • ein gutes technisches Verständnis und Spaß am Umgang mit technischen Geräten
  • körperliche Fitness und psychische Belastbarkeit
  • Teamgeist

 

Wünschenswert

  • eine ehrenamtliche Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr

 

Was bietet die Stadt Herzogenrath:

  • Sichere Beamtenlaufbahn vom ersten Tag an
  • Bestmögliche Betreuung durch geschulte Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Attraktive Vergütung nach dem Besoldungsrecht NRW
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • gefördertes Deutschlandticket
  • Optimale Anbindung an Bus und Bahn sowie kostenfreie Parkplätze
  • Umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot
  • Gemeinsame Freizeit- und Sportevents
  • Freier Eintritt im Frei- und Hallenbad der Stadt Herzogenrath

 

Auswahlverfahren

Geeignete Bewerber/innen werden zu einem Eignungstest, bestehend aus einem Sport-, Theorie- und Praxisteil eingeladen, welcher Anfang Okober 2024 stattfinden wird. Der theoretische Teil besteht unter anderem aus einem schriftlichen Test (Mathe, Rechtschreibung, Allgemeinwissen). Hinzukommen ein Ausdauertest, die Überprüfung der körperlichen Belastbarkeit und des Schwimmvermögens sowie die Überprüfung spezieller feuerwehrtechnischer Fähigkeiten wie zum Beispiel der Höhentauglichkeit. Umfangreiche Hinweise zu den Anforderungen des sportlichen Eignungstestes finden Sie auch im Internet.

 

Übernahme

Die Stadt Herzogenrath bietet eine qualifizierte Ausbildung mit sehr guten Übernahmechancen. Es wird bedarfsgerecht ausgebildet, so dass nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und entsprechenden Leistungen in der praktischen Ausbildung mit einer Übernahme gerechnet, jedoch nicht garantiert werden kann.

 

Ansprechpartner*innen:

Ausführliche Auskünfte zur Ausbildung erteilt Herr Schwark, Abteilungsleiter A 32.2 – Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - (Tel. 02406/83-6401) und in dienstrechtlichen Angelegenheiten Frau Fries, A 11 - Personalamt (Tel. 02406/83-245).

 

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte vorzugsweise online über

 

https://www.herzogenrath.de/rathaus-service/stellenausschreibungen/

 

oder alternativ auf dem Postweg bis zum 22.09.2024 an:

 

Stadt Herzogenrath

Der Bürgermeister

A 11 - Personalamt

Rathausplatz 1

52134 Herzogenrath

 

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bevorzugt berücksichtigt.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Ich bitte, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen, ohne Mappen und Schnellhefter. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bewerbungskosten können im Übrigen nicht erstattet werden.