Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024

Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024

Vom 06.bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die 10. Direktwahl des
Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 09. Juni 2024.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, keinen Wahlausschlussgrund besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

Darüber hinaus können auch Deutsche wahlberechtigt sein, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Weitere Einzelheiten zur Ausübung des Wahlrechts – insbesondere für Unionsbürger, Auslandsdeutsche und Personen, die ihren Wohnsitz verlegen oder verlegt haben – können den nachfolgenden Informationen entnommen werden.

Das Stadtgebiet von Herzogenrath ist in insgesamt 28 Stimmbezirke eingeteilt.

Bis spätestens zum 19. Mai 2024 erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahl­benachrichtigung, der sie entnehmen können, in welchem Wahllokal sie am Wahltag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr wählen können, oder mit der sie die Ausstellung des Wahlscheins und die Übersendung von Briefwahlunterlagen beantragen können.

Falls jemand seine Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 19. Mai 2024 nicht erhalten hat oder sich dann schon außerhalb Herzogenraths, z.B. im Ausland befindet, so kann er den Antrag auch formlos stellen und per Post, per Fax oder per E-Mail an den Bürgermeister, Wahlamt, Postfach 1280, 52112 Herzogenrath, Fax: 02406/12954, E-Mail Adresse wahlamt@herzogenrath.de senden.

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

Briefwahl:

Mit einem Wahlschein können Sie durch Briefwahl oder in einem Wahlraum der Städteregion Aachen, aber nicht im Gebiet der Stadt Aachen, wählen.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. Üblicherweise wird hierzu der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte Wahlscheinantrag verwendet und unterschrieben in einem frankierten Umschlag dem Wahlamt zugesandt oder im Rathaus abgegeben.

Der Antrag muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben werden.

Für einen Anderen kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist.

Die telefonische Antragstellung ist gesetzlich ausgeschlossen, jedoch besteht die Möglichkeit, den Antrag voraussichtlich ab dem 29. April 2024 direkt online zu stellen. Hierzu wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Information erfolgen.

Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 07. Juni 2024, 18:00 Uhr.

Die Stimmzettel werden voraussichtlich erst im Verlauf der 18. KW zur Verfügung gestellt. Eine frühzeitigere Aushändigung/Versendung von Briefwahlunterlagen ist daher nicht möglich.

 

Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Gemeinde Ihres letzten ehemaligen Wohnortes in der Bundesrepublik Deutschland

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

oder bei der Gemeinde Ihres letzten ehemaligen Wohnortes in der Bundesrepublik Deutschland.


Unionsbürger

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch dort Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

oder bei Ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter http://www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany/.