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Integrationsrat
Integrationsrat
Bereits im Juni 2009 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen durch das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden die Gemeindeordnung geändert und die Grundlage für die Bildung von Integrationsräten in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Eine Novellierung erfolgte durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2013.
Auf der Grundlage des neugefassten § 27 Integration der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wurden damit die Integrationsräte die Regelgremien für die politische Vertretung von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen.
Für viele Menschen ohne deutschen Pass ist die Wahl zum Integrationsrat die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer jeweiligen Kommune mitzugestalten.