Stadtplanung und Bürgerbeteiligung
Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und der damit einhergehenden Planungshoheit hat die Gemeinde das Recht und die Pflicht, für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet zu sorgen. Ihre Planungshoheit üben die Gemeinden, so auch die Stadt Herzogenrath, mit den Instrumenten der Bauleitplanung aus.So umfasst das Hauptaufgabengebiet des Planungsbereiches die ganzheitliche Bearbeitung sämtlicher Aufstellungs- und Änderungsverfahren im Bereich der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung sowie aller Satzungen gemäß Baugesetzbuch. Hierzu gehört insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - z.B. durch Bürgerversammlungen - sowie die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Einladungen zu Bürgerversammlungen und Bekanntmachungen der Öffentliche Auslegungen und Satzungsbeschlüsse erfolgen im Internet, in den Bekanntmachungskästen sowie im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath. Desweiteren erfolgt die Erarbeitung grundlegender Ziele der Stadtentwicklung und deren Umsetzung in städtebaulichen Rahmenplänen sowie die Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen.
Die MitarbeiterInnen des Stadtplanungsamtes stehen gerne für Rückfragen in sämtlichen Planungsvorhaben zur Verfügung.
- Amtsleiterin
Frau Manuela Heß - Herr Markus Sordon
- Frau Petra Bremser
- Frau Sara Hirsch
Rechtskräftige Bebauungspläne
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Herzogenrath können auf der Internetseite der StädteRegion Aachen eingesehen werden. Die hier eingestellten Pläne und textlichen Festsetzungen werden hier lediglich zu Informationszwecken gezeigt. Eine rechtsverbindliche Auskunft erfolgt durch die MitarbeiterInnen im Amt 63 - Bauordnung.
LINK zum GEOPORTAL
Aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird den interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne schriftlich oder mündlich zu äußern. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel der Plan im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Stellungnahmen können noch eine Woche nach diesem Termin vorgebracht werden. Bei der Öffentlichen Auslegung, die vor dem Satzungsbeschluss erfolgen muss, werden die Planentwürfe im Rathaus für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt im amtlichen Mitteilungsblatt. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- z. Zt. keine Beteiligung
Öffentliche Auslegung
- z. Zt. keine Beteiligung
Bauleitpläne im Verfahren
Bebauungspläne
Hier finden Sie Informationen über laufende und in der Planung befindliche Bebauungsplanverfahren, für die ein Aufstellungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegt oder nicht.
Herzogenrath
- I/18-4. Änd. „Neu-/Voccartstraße“
- I/59 „Eygelshofener Straße“
- I/60 „Apolloniastraße“
- I/64 "Postareal"
Kohlscheid
Merkstein
Änderungen des Flächennutzungsplanes
Hier finden Sie Informationen über laufende Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, für die ein Änderungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegt.
Kohlscheid
Herzogenrath
- liegt z. Zt. nichts vor
Merkstein
- liegt z. Zt. nichts vor
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen