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Q&A 3
A1: Ja, der Holzschutz des Bauwerks war nicht mehr vorhanden und hatte somit zu erheblichem und unerwartetem Verschleiß der Träger geführt. Die Standsicherheit der gesamten Brücke war nicht mehr gegeben. Bei Holzbrücken kann eine Verschlechterung des Zustandes an den tragenden Bauteilen recht schnell passieren, wenn es über dem Gewässer keinen ausreichenden konstruktiven Holzschutz gibt. Daher fordert das Regelwerk auch die einmalige jährliche Prüfung. Bei Brücken dieser Bauart ist eine wirtschaftliche, dauerhafte und effektive Instandhaltung allerdings nicht möglich.