Finanzbuchhaltung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Finanzbuchhaltung nimmt die ihr gesetzlich gemäß § 93 GO NRW übertragenen eigenen oder auftragsweise zu erledigenden Aufgaben wahr. 

    Die Aufgaben umfassen:

    • die Buchführung 
      einschließlich der Anlagenbuchführung,
    • die Zahlungsabwicklung 
      einschließlich der Mahnung und Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen.


    Die im Rahmen der Finanzbuchhaltung zu erledigenden Aufgaben der Buchführung werden zentral durch A 20 Kämmerei wahrgenommen, die Aufgaben der Zahlungsabwicklung zentral durch A 21 - Stadtkasse.

    Zu den Aufgaben der Buchführung gehören insbesondere

    • das Buchen von Geschäftsvorfällen auf Bestands- und Erfolgskonten (Hauptbuchführung),
    • das Buchen von Forderungen / Erträgen und Verbindlichkeiten / Aufwendungen auf Debitoren- und Kreditorenkonten sowie das Führen der Anlagenbuchhaltung (Nebenbuchführung),
    • die Erfassung / Vormerkung von Bestellungen bzw. Aufträgen,
    • die Buchungen zur Erstellung der Jahresabschlüsse.