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Finanzbuchhaltung
Leistungsbeschreibung
Die Finanzbuchhaltung nimmt die ihr gesetzlich gemäß § 93 GO NRW übertragenen eigenen oder auftragsweise zu erledigenden Aufgaben wahr.
Die Aufgaben umfassen:- die Buchführung
einschließlich der Anlagenbuchführung, - die Zahlungsabwicklung
einschließlich der Mahnung und Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen.
Die im Rahmen der Finanzbuchhaltung zu erledigenden Aufgaben der Buchführung werden zentral durch A 20 Kämmerei wahrgenommen, die Aufgaben der Zahlungsabwicklung zentral durch A 21 - Stadtkasse.Zu den Aufgaben der Buchführung gehören insbesondere
- das Buchen von Geschäftsvorfällen auf Bestands- und Erfolgskonten (Hauptbuchführung),
- das Buchen von Forderungen / Erträgen und Verbindlichkeiten / Aufwendungen auf Debitoren- und Kreditorenkonten sowie das Führen der Anlagenbuchhaltung (Nebenbuchführung),
- die Erfassung / Vormerkung von Bestellungen bzw. Aufträgen,
- die Buchungen zur Erstellung der Jahresabschlüsse.
- die Buchführung