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Urkundenservice des Standesamtes
Leistungsbeschreibung
Beantragung von Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden, beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, das heißt
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Mit der Bitte um Beachtung!
Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen gegebenenfalls andere Gebühren an. Nähere Informationen erteilt das STADTARCHIV der Stadt Herzogenrath. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail: archiv@herzogenrath.de
Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung (außer Archivgut)
Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.
Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.
Erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern nicht der Berechtigte selbst vorspricht, ist zusätzlich eine Vollmacht des Berechtigten bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel ein Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.
Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und gegebenenfalls die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.
Voraussetzung
Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht eines Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.
Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.
Weiterführende Informationen
Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch eventuelle Übersetzungen nicht erforderlich sind.
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