Anlagenbuchhaltung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Sie erfasst und verwaltet die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und bewertet sie für die Erstellung der Bilanz.

     

    Zu den wesentlichen Aufgaben der Anlagenbuchhaltung gehören:

    • Erfassung und Verwaltung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der zugehörigen Zuwendungen
    • Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens
    • Ermittlung und Buchung der Abschreibungen.

     

    Neben der Inventarisierung der Vermögensgegenstände wird innerhalb der Anlagenbuchhaltung die regelmäßige stattfindende Inventur koordiniert.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende