- Rathaus & Service
- Soziales & Bildung
- Wirtschaft & Verkehr
- Freizeit & Tourismus
- Bauen, Planen & Umwelt
- Planen, Bauen, Wohnen
- Umwelt und Klimaschutz
- Förderrichtlinie
- Klimastrategie
- Klimabeirat der Stadt Herzogenrath
- Klimaneutrales Herzogenrath in 2030
- Nachhaltiges und klimafreundliches Bauen und Sanieren
- STADTRADELN - in der StädteRegion Aachen
- Wohnen / Umwelt
- Umwelt- und Klimamaßnahmen
- InsektenLehrPfad
- Schotterfrei in Herzogenrath
- Rauchfrei für die Umwelt
- Blüh- und Langgraswiesen - Roda blüht auf!
- Umweltehrung
- Baumscheibenpatenschaft
- Haus, Hof und Garten - Wettbewerb 2024
Straßenreinigung -> Leistungsumfang
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung und der Winterdienst wird von der Stadt Herzogenrath, A 67 - Technisches Betriebsamt, durchgeführt und umfasst folgende Leistungen:
- Durchführung der sich aus dem Straßenreinigungsgesetz ergebenden Pflicht zur Straßenreinigung, insbesondere manuelle und maschinelle Reinigung inkl. Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (soweit nicht auf die Grundstückseigentümer übertragen)
- ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts
- bedarfsorientierte Durchführung von Sonderreinigungen
- Reinigung und Winterdienst vor städt. Grundstücken
- Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
- Satzungsangelegenheiten
Das A 67 - Technische Betriebsamt ist zuständig für die Winterwartung der innerstädtischen Straßen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Aufstellen der Streupläne für insgesamt ca. 250 km
- Aufstellen der Dienst- und Bereitschaftspläne
- Beschaffung von Streumaterial
- Pflege des Streustreckenkatasters
- Bereitstellen von Streulisten
- Beschaffung und Wartung der Streufahrzeuge und -geräte.
Soweit die Winterwartung nicht nach § 3 der Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückeigentümer übertragen wurde, umfasst sie das Schneeräumen auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf Radwegen und Fahrbahnen.
Anfragen hierzu können telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Kosten