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Friedhofs- und Bestattungswesen -> Graberwerb zu Lebzeiten
Leistungsbeschreibung
Ein Graberwerb bereits zu Lebzeiten ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung ist, dass die Person, für die die Grabstätte bestimmt ist, mindestens 75 Jahre alt ist.
Bei Ehepaaren, die eine Doppel- oder Tiefenwahlgrabstätte erwerben möchten, braucht nur eine Person 75 Jahre alt zu sein.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Die entsprechenden Vordrucke sind beim Bürgerbüro (Infothek) im Rathaus erhältlich oder können direkt durch einen Klick auf den Download-Button heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie auch die wichtigen Datenschutzhinweise.
Dem Antrag ist die eigenhändig unterzeichnete Einwilligungserklärung zum Datenschutz beizufügen.
Kosten
Dokumente