- Rathaus & Service
- Soziales & Bildung
- Wirtschaft & Verkehr
- Freizeit & Tourismus
- Bauen, Planen & Umwelt
- Planen, Bauen, Wohnen
- Umwelt und Klimaschutz
- Förderrichtlinie
- Klimastrategie
- Klimabeirat der Stadt Herzogenrath
- Klimaneutrales Herzogenrath in 2030
- Nachhaltiges und klimafreundliches Bauen und Sanieren
- STADTRADELN - in der StädteRegion Aachen
- Wohnen / Umwelt
- Umwelt- und Klimamaßnahmen
- InsektenLehrPfad
- Schotterfrei in Herzogenrath
- Rauchfrei für die Umwelt
- Blüh- und Langgraswiesen - Roda blüht auf!
- Umweltehrung
- Baumscheibenpatenschaft
- Haus, Hof und Garten - Wettbewerb 2024
Friedhofs- und Bestattungswesen -> Einebnung/Rückgabe von Grabstätten
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag des Nutzungsberechtigten können unter bestimmten Voraussetzungen Grabstätten bereits vor Ablauf der Ruhefrist vorzeitig eingeebnet werden. Die Grabstätte wird jedoch erst nach Ablauf der Ruhefrist neu vergeben.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Angaben zur verstorbenen Person, wie Vornamen, Sterbedatum und Grabtyp.
Vordrucke sind beim Bürgerservice im Rathaus (Infothek) erhältlich oder können direkt durch einen Klick auf den Download-Button heruntergeladen werden.
Kosten
Dokumente