Einfache und erweiterte Meldebescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Herzogenrather Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.

    Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und auf Wunsch frühere Herzogenrather Anschriften, sie kann zur Vorlage bei Standesämter, Konsulate usw. verwendet werden.

    Meldebescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Passes ausgestellt. An einen Beauftragten mit eigenem Personalausweis sowie mit Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers kann die Bescheinigung ebenfalls erteilt werden. Die Abholung von Meldebescheinigungen kann während der Öffnungszeiten am Schnellschalter (Eingang Rathaus) erledigt werden. Hierfür wird kein Termin benötigt.

    Sie können die Meldebescheinigung auch online beantragen und zahlen. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

  • Kosten

    9,00 €

    Eine Gebührenbefreiung ist nur möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Rentenzwecke benötigt wird.

  • Weiterführende Informationen

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Versand der Bescheinigung sowohl bei Online-Beantragung als auch bei Beantragung per Mail aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch an die Meldeadresse erfolgt.