Einbürgerung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben aber bereits längere Zeit in Deutschland und beabsichtigen, dauerhaft hier zu bleiben. Aus diesem Grunde planen Sie ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger/in.

    Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie ab Ihrem 16. Geburtstag die Möglichkeit einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Zuständig für die Bearbeitung ist das Ausländeramt der StädteRegion Aachen.

    Nähere Information sowie den entsprechenden Online Antrag finden Sie auf der Homepage der StädteRegion Aachen.

    Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Antragsformular mit den Hinweisen zum Einbürgerungsantrag persönlich an der Rathaus-Infothek abzuholen oder die jeweiligen pdf abzurufen. Den vollständig ausgefüllten nicht unterschriebenen Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen nach vorheriger online Terminvereinbarung, persönlich im Bürgerbüro zur Weiterleitung an die StädteRegion Aachen abzugeben. Die Unterschrift muss im Bürgerbüro beglaubigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro nicht die beratende Funktion des Ausländeramtes übernehmen darf.  

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen mitgebracht werden müssen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Einbürgerungsantrag.

    Alle Unterlagen sind im Original und Fotokopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich beeidigten und bei deutschen Gerichten anerkannten Dolmetscher vorzulegen.

  • Kosten

    255,00 € pro Person, nach Antragsstellung oder Antragsabgabe wird von der StädteRegion Aachen ein Vorschuss in Höhe von 75% der o.g. Einbürgerungsgebühr festgesetzt und fällig.

    Dieser Vorschuss wird bei einer Antragsablehnung nicht erstattet.

  • Formulare