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Straßen- und Brückenbaumaßnahmen
Leistungsbeschreibung
Das Tiefbauamt ist für alle im Zusammenhang mit Strassen und Brücken einhergehenden Aufgaben zuständig:
- Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Brunnen (einschl. Straßenentwässerung und Straßenbegleitgrün)
- Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung von öffentlichen Ingenieurbauwerken wie Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Parkdecks und –anlagen
- Ingenieurleistungen bei privaten und städtischen Erschließungsmaßnahmen
- Neubau und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Zusammenarbeit mit der Fa. enwor
- Erschließung bzw. Änderungen im Bereich von Grundstückszufahrten
- Koordinierung, Beaufsichtigung und Abnahme von Arbeiten der Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon) in städtischen Strassen
- Koordinierung und Begleitung von Arbeiten durch den Baulastenträger an Land- und Kreisstrassen im Stadtgebiet
- Zuschussangelegenheiten
- Einwohnerversammlungen im Zuge von Straßenum- oder Neubaumaßnahmen sowie Abstimmung mit übergeordneten Behörden, Rat und Bürgern
- Abrechnung und Veranlagung der von Anliegern zu zahlenden Beiträge
Allgemeine Ziele:
- Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur
- wirtschaftliche und termingerechte Planung und Erschließung von Straßen unter Beachtung der Minimierung der Bau- und Folgekosten
- Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Verkehrsanlagen
- Verbesserung der Anliegerstraßen
- Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch bedarfsgerechte Reparaturen und schnelle Beseitigung von Unfallgefahren
- Funktionserhaltung der Straßenentwässerung
Zielgruppen:
- EinwohnerInnen
- VerkehrsteilnehmerInnen
- Gewerbetreibende
- Investoren und private Erschließungsträger
Unterlagen:
- In der Regel sind keine Antragsunterlagen erforderlich.
- Hinweise, Beanstandungen und Wünsche, ggf. Ortstermine können zunächst telefonisch erfolgen bzw. vereinbart werden.
Rechtsgrundlage
Ratsinformationssystem der Stadt Herzogenrath
- Erschliessungsgeitragssatzung
- Straßenausbausatzung nach § 8 KAG NRW
Formulare