Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge nach BauGB / KAG NRW

  • Leistungsbeschreibung

    Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung oder die spätere Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße Beiträge nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) von den Anliegern zu erheben. Vorhandene Straßen, die bei einem Ausbau erweitert oder verbessert werden, werden nach dem KAG des Landes NRW in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Herzogenrath veranlagt. Bei erstmalig herzustellenden Straßen erfolgt die Veranlagung nach dem BauGB sowie der zugehörigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herzogenrath.

     

    Wünschen Sie eine Auskunft zum Erschließungsbeitrag? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.
  • Rechtsgrundlage

    Die Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des KAG NRW (Straßenausbaubeiträge) und die Verwaltungsgebührensatzung stehen Ihnen unter folgendem LINK im Ratsinformationssystem zum Download zur Verfügung.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • ggf. Vollmacht
  • Voraussetzung

    Antragsberechtigt sind der/die Grundstückseigentümer*in, ein/e von ihr/ihm Bevollmächtigte/r mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein/e Kaufinteressent*in / Käufer*in mit Vorlage des notariellen Vorvertrages / Kaufvertrages oder Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.

  • Kosten

    Für alle Anfragen, die ab dem 01.01.2022 eingehen, wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 09.07.2013 eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 24,00 Euro erhoben.

  • Weiterführende Informationen

    Grundstücksbezogene telefonische Auskünfte sind nicht möglich.