Wirtschaftliche Jugendhilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Wirtschaftliche Jugendhilfe wird im Rahmen erzieherischer Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gewährt. Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie kann eine Einzeldarstellung im Rahmen des Infosystems nicht erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt das Jugendamt unmittelbar.