Jugendpflege/Jugendarbeit/Mobile Jugendarbeit

  • Leistungsbeschreibung

    Mobile Jugendarbeit ist ein niedrigschwelliger und professionelle Arbeitsansatz der Sozialen Arbeit, der sich in der Anwendung und Umsetzung verschiedener Methoden bedient. Hierzu zählen insbesondere die „aufsuchende Jugendarbeit“, „soziale Gruppenarbeit“, „Einzelfallhilfe“ und „Gemeinwesenarbeit“. Rechtlich ist die Mobile Jugendarbeit in den §§ 11 und 13 SGB VIII verankert. Die Zielgruppen der mobilen Jugendarbeit sind in der Regel Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum (teilweise aus den Nachbarkommunen) in der Altersgruppe von 12 bis 21 Jahren. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Jugendarbeit Herzogenrath zur Verfügung.
     
    Die JULEICA (Jugendleiter-Card) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen und ist eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche. Die Beantragung von JULEICA`s ist im Online-Verfahren möglich.
  • Rechtsgrundlage

    §§ 11 und 13 SGB VIII

  • Formulare