Legasthenie / Dyskalkulie

  • Leistungsbeschreibung

    Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von so einer Behinderung bedroht sind, haben nach § 35 a KJHG Anspruch auf Eingliederungshilfe. Zur Eingliederungshilfe gehört auch eine entsprechende Förderung bei bestehender Legasthenie bzw. Dyskalkulie.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Formale Antragsstellung ist erforderlich.
    • Antragsvordruck wird vom Bereich Jugend ausgegeben.
    • Die Schulbescheinigung wird ebenfalls vom Bereich Jugend ausgegeben.
    • Ärtzl. Unterlagen soweit vorhanden.