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Kindeswohl und Elternrecht
Leistungsbeschreibung
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinderauch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden. Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Beim Kinderschutz muss zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden:In welcher Weise muss das Wohl des Kindes gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen darf? Diese Gefährdungseinschätzungen müssen Fachkräfte tagtäglich in oft komplexen und undurchsichtigen familiären Situationen treffen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, vor allem auch, wenn Eltern nicht mitwirken. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Anforderungen angemessen und richtig reagieren, muss die Qualität der Arbeit stets überprüft und weiterentwickelt werden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Dipl.-Sozialpädagoge/in Frank Bayerlein
- Frau Sozialarbeiter/in B.A. Nicole Breuer
- Frau Sozialarbeiter/in B.A. Kathrin Emunds
- Herr Dipl.-Sozialarbeiter/in Malte Menze
- Frau Sozialpädagogin B.A. Janina Rehder
- Frau Dipl.-Sozialpädagoge/in Ines Scholl
- Frau Dipl.-Sozialpädagoge/in Stephanie Thiele
- Frau Sozialarbeiter/in B.A. Susanne Weidhase