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Jugendhilfeplanung
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden regelmäßig u.a. Planungsberichte zur Kindertagesstättenbedarfsplanung / Kindertagespflegebedarfsplanung sowie zu weiteren Arbeitsbereichen der Jugendhilfe erstellt. Für den Zeitraum einer Legislaturperiode des Stadtrates sind zudem örtliche Kinder- und Jugendförderpläne zu erarbeiten.
Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen. Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und anderen Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die Wünsche und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, zum Beispiel bei der bedarfsgerechten Planung von Kindertagesbetreuungsplätzen. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden frühzeitig beteiligt.
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