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Ortsrecht
Leistungsbeschreibung
Nach der Gemeindeordnung NRW können Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln - soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Zu den eigenen Angelegenheiten gehören alle Selbstverwaltungsaufgaben:
z. B.:
- Einrichtung und Unterhaltung sozialer und kultureller Einrichtung
- Sportstätten
- Feuerschutz
- Bauleitplanung
- Abwasserbeseitigung
Durch Satzung sind z. B. geregelt: Verwaltungsgebühren, Friedhofsangelegenheiten u.v.m. Die gemeindlichen Satzungen können auch Straf- und Bußgeldbestimmungen enthalten.
Das Ortsrecht steht Ihnen als Onlinedienstleistung zur Verfügung.
Formulare