Ortsrecht

  • Leistungsbeschreibung

    Nach der Gemeindeordnung NRW können Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln - soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

    Zu den eigenen Angelegenheiten gehören alle Selbstverwaltungsaufgaben:

     z. B.:

    • Einrichtung und Unterhaltung sozialer und kultureller Einrichtung
    • Sportstätten
    • Feuerschutz
    • Bauleitplanung
    • Abwasserbeseitigung

     

    Durch Satzung sind z. B. geregelt: Verwaltungsgebühren, Friedhofsangelegenheiten u.v.m. Die gemeindlichen Satzungen können auch Straf- und Bußgeldbestimmungen enthalten.

    Das Ortsrecht steht Ihnen als Onlinedienstleistung zur Verfügung.

  • Formulare