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An-, Um- und Abmeldung (Wohnsitz)
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Verpflichtung zur Anmeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig anmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Anmeldung alleine vornehmen.
Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - Kennzeichen) verfügt.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ab-/Anmeldung bringen Sie bitte den (die) Personalausweis(e) und, sofern vorhanden, den (die) Reisepass (Reisepässe) mit.
Eine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz ist nicht erforderlich. Ab 01.11.2015 muss bei jeder An- und Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung nach vorgelegt werden.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).
Kosten
Die Gebühren für die Anschriftenänderung im Kfz-Schein bzw. der Zulassungsbescheinigung betragen 11,00 Euro.
Formulare
Hinweise
Zuzug aus dem Ausland:
Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Meldepflichtigen, auch Familienmitglieder, bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (internationaler Form oder Übersetzungen)) sind mitzubringen. Benötigt wird auch die Adresse vom letzten, melderechtlich erfassten, Wohnsitz in Deutschland (vor Wegzug ins Ausland) eventuell Abmeldebestätigungen.Frist
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht (Wegzug ins Ausland), muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abmelden (gebührenfrei). Nebenwohnungen müssen am Hauptwohnsitz abgemeldet werden.
Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Im übrigen wird die Abmeldebestätigung, bei Beantragung von Ausweisdokumenten von den deutschen Botschaften verlangt.
Dokumente