Schülerbetriebspraktikum

  • Leistungsbeschreibung

    Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung ein Schülerbetriebspraktikum absolvieren, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten zum Praktikumsort.

    Die Bestellung der Fahrkarten erfolgt über die Schulen beim Schulamt.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende