Werbeanlagen

  • Leistungsbeschreibung

    Werbeanlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei sind hingegen Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorrübergehend für höchstens 2 Monate angebracht werden (außer im Außenbereich), sowie Werbeanlagen, die zum Beispiel maximal 1 m² groß sind oder auf Sportanlagen angebracht sind.

  • Erforderliche Unterlagen

    Zur Antragsstellung werde folgende Unterlagen benötigt:

    • Bauantragsformular (2-fach) aus dem Downloadbereich
    • Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (2-fach) mit genauer Einzeichnung des Standortes der Werbeanlage

    Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschafts-/Flurkarte erstellt und nicht älter als 6 Monate sein.

    Zudem muss der Lageplan folgende Informationen enthalten:

                - rechtmäßige Grenzen,

                - Festsetzungen eines Bebauungsplans,

                - Vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen,

                - Aufstellungs- bzw. Anbringungsort der Werbeanlagen,

                - ggf. Abstandsflächenberechnung

                - Abstände zu baulichen Anlagen, Verkehrsflächen sowie

                  Begrünten Flächen

    Den Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt der Städteregion Aachen (Serviceportal)

    • Zeichnung der Anlage im Maßstab 1:50 (2-fach)

    Die Zeichnung muss die Darstellung der geplanten Werbeanlage, auch ihre Maße bezogen auf den Anbringungsort, sowie die Farbe mit Angaben der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL-Farbregister enthalten.

    • Herstellungskosten der Werbeanlage

    In Einzelfällen können weitere Unterlagen angefordert werden, wenn sie zur Beurteilung erforderlich sind.

  • Kosten

    Die Bearbeitung von Bauanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.

  • Dokumente