Grundstücksteilung

  • Leistungsbeschreibung

    Ist die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und dieses Grundstück ist bebaut, so ist für die Fortschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 7 BauO NRW erforderlich.

    Zudem ist nach § 17 BauPrüfVO (Verordnung über Bautechnische Prüfungen) in Verbindung mit § 3 BauPrüfVO ein amtlicher Lageplan im Maßstab nicht kleiner als M: 1:500 einzureichen. Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/ einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan). Zusätzlich sind Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO einzureichen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind.

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