Bebauungspläne

  • Leistungsbeschreibung

    Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Herzogenrath können auf der Internetseite der StädteRegion Aachen (inkasPortal) aufgerufen werden. Eine Anleitung steht als Download zur Verfügung.
  • Verfahrensablauf

    Aufstellungsbeschluss

    • Der Umwelt- und Planungsausschuss leitet das Bebauungsplanverfahren durch einen Aufstellungsbeschlussein, der im Amtsblatt bekannt gemacht wird.
    • Plankonzepte und städtebauliche Entwürfe werden entwickelt.

    Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
    In einem vereinfachten oder beschleunigten Verfahren nach § 13 bzw. § 13a BauGB ist dieser Verfahrensschritt nicht erforderlich.

    • Die Bürger werden öffentlich über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet
    • Innerhalb einer Frist können sie mündlich oder schriftlich Anregungen zum Bebauungsplanentwurf einbringen.
    • Parallel zur Bürgerbeteiligung nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen, verschiedene Ämter und Verbände, …) zu den Planinhalten Stellung.

    Auslegungsbeschluss

    • Nach Auswertung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken, wird durch den Umwelt- und Planungsausschuss der Auslegungsbeschluss gefasst. Dieser wird im Amtsblatt bekannt gemacht.

    Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

    • Für die Dauer eines Monats folgt die öffentliche Auslegung, bei der der konkretisierte Bebauungsplanentwurf im Rathaus einsehbar ist.
    • Während dieser Zeit haben die Bürger die Möglichkeit, Anregungen zum Planentwurf einzubringen.
    • Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu den
       Planinhalten Stellung. 

      4a. möglicherweise erneute öffentliche Auslegung
    • Eine erneute öffentliche Auslegung ist nur erforderlich, wenn nach der ersten Offenlage Änderungen des
       Bebauungsplanes notwendig sind.
    • Der geänderte Bebauungsplan liegt dann erneut für die Dauer eines Monats aus.
    • In diesem Zeitraum werden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

    Satzungsbeschluss

    • Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen, werden nach Ablauf der Auslegungsfrist ausgewertet (Abwägung).
    • Der Bebauungsplanentwurf wird dem Umwelt- und Planungsausschuss und zuletzt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
    • Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt. Erst dann ist der Bebauungsplan rechtswirksam.
  • Formulare

  • Dokumente