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Bebauungspläne
Leistungsbeschreibung
Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Herzogenrath können auf der Internetseite der StädteRegion Aachen (inkasPortal) aufgerufen werden. Eine Anleitung steht als Download zur Verfügung.Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss
- Der Umwelt- und Planungsausschuss leitet das Bebauungsplanverfahren durch einen Aufstellungsbeschlussein, der im Amtsblatt bekannt gemacht wird.
- Plankonzepte und städtebauliche Entwürfe werden entwickelt.
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
In einem vereinfachten oder beschleunigten Verfahren nach § 13 bzw. § 13a BauGB ist dieser Verfahrensschritt nicht erforderlich.- Die Bürger werden öffentlich über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet
- Innerhalb einer Frist können sie mündlich oder schriftlich Anregungen zum Bebauungsplanentwurf einbringen.
- Parallel zur Bürgerbeteiligung nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen, verschiedene Ämter und Verbände, …) zu den Planinhalten Stellung.
Auslegungsbeschluss
- Nach Auswertung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken, wird durch den Umwelt- und Planungsausschuss der Auslegungsbeschluss gefasst. Dieser wird im Amtsblatt bekannt gemacht.
Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Für die Dauer eines Monats folgt die öffentliche Auslegung, bei der der konkretisierte Bebauungsplanentwurf im Rathaus einsehbar ist.
- Während dieser Zeit haben die Bürger die Möglichkeit, Anregungen zum Planentwurf einzubringen.
- Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu den
Planinhalten Stellung.
4a. möglicherweise erneute öffentliche Auslegung - Eine erneute öffentliche Auslegung ist nur erforderlich, wenn nach der ersten Offenlage Änderungen des
Bebauungsplanes notwendig sind. - Der geänderte Bebauungsplan liegt dann erneut für die Dauer eines Monats aus.
- In diesem Zeitraum werden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Satzungsbeschluss
- Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen, werden nach Ablauf der Auslegungsfrist ausgewertet (Abwägung).
- Der Bebauungsplanentwurf wird dem Umwelt- und Planungsausschuss und zuletzt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt. Erst dann ist der Bebauungsplan rechtswirksam.
Formulare
Dokumente