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Brandschutzbedarfsplan
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinden sind gem. § 22 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) verpflichtet, unter Beteiligung der Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Herzogenrath wurde 2003 aufgestellt und liegt in der aktuellen Fassung zum Abruf über den Downloadbutton bereit.
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