Wohngeld

  • Leistungsbeschreibung

    Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Die Gewährung von Wohngeld dient somit der wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum. Das Wohngeldgesetz unterscheidet als Leistungsarten den Mietzuschuss für angemieteten Wohnraum und den Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes/Eigentumswohnung

    Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Die Höhe des zu erwartenden Wohngeldes/Lastenzuschusses bestimmt sich u.a. nach den Einkünften aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen wie auch der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Hausbelastungen.

    Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht:

    • für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, die dem Grunde nach Anspruch auf BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben;
    • für alleinstehende Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.

    Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation ist eine persönliche Antragstellung – Erst- und Weiterleistungsanträge – leider nur eingeschränkt.

    Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit zur digitalen oder schriftlichen Antragstellung. Sie können einen Online-Antrag stellen. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.

  • Formulare

  • Hinweise

    Gerne beraten Sie auch die zuständigen Mitarbeiter/innen des Teams Wohngeldwesen per Mail oder telefonisch.

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende