Wohnbauförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Herzogenrath ist nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) zuständig für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit öffentlich geförderten Wohnungen.

    In diesem Zusammenhang werden für

    • Bauherren, Eigentümer und/oder Investoren
    • Mieter und/oder Mietinteressenten

    folgende Leistungen angeboten:

    • Beratung über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu  Eigentumsmaßnahmen oder Mietwohnungsbau (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem eingerichteten download)
    • Erfassung und Kontrolle der Wohnungen
    • Mietpreiskontrolle
    • Freistellung von Bezugsbindungen
    • Zinssenkungsanträge
    • auf Antrag Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder Bezugs-genehmigungen
    • Beratung über evtl. Freistellungsausgleichszahlungen
    • Erteilung von Auskünften über den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Herzogenrath.
  • Rechtsgrundlage

     Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

  • Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende