Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Personen unter 65, die befristet nicht erwerbsfähig sind und über kein bzw. nicht ausreichende Einkünfte verfügen und deren Angehörige erhalten Beratung über die Hilfe- und Leistungsmöglichkeiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches, 12. Teil (SGB XII).

    Soweit im Einzelfall erforderlich erfolgt eine Kontaktvermittlung zu Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, Sozialstationen, Koordinationsbüro rund ums Alter der Stadt Herzogenrath.

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, erfahren Sie im Sozialamt der Stadt Herzogenrath.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende