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Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungsbeschreibung
Personen unter 65, die befristet nicht erwerbsfähig sind und über kein bzw. nicht ausreichende Einkünfte verfügen und deren Angehörige erhalten Beratung über die Hilfe- und Leistungsmöglichkeiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches, 12. Teil (SGB XII).
Soweit im Einzelfall erforderlich erfolgt eine Kontaktvermittlung zu Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, Sozialstationen, Koordinationsbüro rund ums Alter der Stadt Herzogenrath.
Erforderliche Unterlagen
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, erfahren Sie im Sozialamt der Stadt Herzogenrath.