Hilfe bei Krankheit

  • Leistungsbeschreibung

    Gem. S 264 II SGB V  wird  die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches, von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und von Empfängern von Krankenhilfeleistungen nach dem Achten Buch, die nicht versichert sind gegen Kostenerstattung von der Krankenkasse übernommen.

  • Rechtsgrundlage

    •  S 264 II SGB V
    • § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, erfahren Sie im Sozialamt der Stadt Herzogenrath.


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Zuständige Mitarbeitende