Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Herzogenrath bietet alleinstehenden, nicht erwerbsfähigen Personen umfangreiche Hilfen und Unterstützung an. Hierzu gehören insbesondere:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Angebot zur Unterbringung in einer Einrichtung zur Wohnungslosenhilfe
    • Beratung und Hilfestellung bei der Anmietung einer Wohnung
    • Beihilfegewährung zur Erstausstattung einer Wohnung
  • Weiterführende Informationen

    Nähere Informationen zur Wohnungssicherung bzw. Unterbringung für Wohnungslosen finden Sie unter dem entsprechenden Anliegen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende