Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

  • Leistungsbeschreibung

    Personen, die die Rentenaltersgrenze erreicht haben sowie auf Dauer erwerbsunfähige Personen über 18, ohne oder mit nicht ausreichenden Einkünften und deren Angehörige, erhalten Beratung über die Hilfe- und Leistungsmöglichkeiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches, 12. Teil (4. Kapitel, SGB XII).

    Soweit im Einzelfall erforderlich erfolgt eine Kontaktvermittlung zu Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, Sozialstationen, Koordinationsbüro "Rund ums Alter" der Stadt Herzogenrath.

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, erfahren Sie im Sozialamt der Stadt Herzogenrath.

  • Dokumente