GHBG Blindengeld Sehbehinderte

  • Leistungsbeschreibung

    Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) ist beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen.
  • Erforderliche Unterlagen

    Das Antragsformular wird im Sozialamt oder als Download unter folgendem Link zur Verfügung gestellt.

    Hier geht es zum Download auf der Internetseite des LVR Rheinland.