Flüchtlingsangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen erfolgt grundsätzlich dezentral im Stadtgebiet in Übergangswohnheimen und Übergangswohnungen, die von der Stadt Herzogenrath zur Verfügung gestellt werden. Ob eine Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft oder eigenständige Wohnung erfolgen kann, hängt grundsätzlich von besonderen Bedarfen und davon ab, wo freie Kapazitäten vorhanden sind.  

  • Rechtsgrundlage

    Die Leistungen erfolgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende