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Flüchtlingsangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Die Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen erfolgt grundsätzlich dezentral im Stadtgebiet in Übergangswohnheimen und Übergangswohnungen, die von der Stadt Herzogenrath zur Verfügung gestellt werden. Ob eine Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft oder eigenständige Wohnung erfolgen kann, hängt grundsätzlich von besonderen Bedarfen und davon ab, wo freie Kapazitäten vorhanden sind.
Rechtsgrundlage
Die Leistungen erfolgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen.