- Rathaus & Service
- Soziales & Bildung
- Wirtschaft & Verkehr
- Freizeit & Tourismus
- Bauen, Planen & Umwelt
- Planen, Bauen, Wohnen
- Umwelt und Klimaschutz
- Förderrichtlinie
- Klimastrategie
- Klimabeirat der Stadt Herzogenrath
- Klimaneutrales Herzogenrath in 2030
- Nachhaltiges und klimafreundliches Bauen und Sanieren
- STADTRADELN - in der StädteRegion Aachen
- Wohnen / Umwelt
- Umwelt- und Klimamaßnahmen
- InsektenLehrPfad
- Schotterfrei in Herzogenrath
- Rauchfrei für die Umwelt
- Blüh- und Langgraswiesen - Roda blüht auf!
- Umweltehrung
- Baumscheibenpatenschaft
- Haus, Hof und Garten - Wettbewerb 2024
Ausstattung und Betrieb von Schulen
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 79 des nordrheinwestfälischen Schulgesetzes ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Rechtsgrundlage
§ 79 nordrheinwestfälisches Schulgesetz