Prüfung des Verwaltungshandels

  • Leistungsbeschreibung

    Prüfung des ordnungs-, recht- und zweckmäßigen sowie wirtschaftlichen Verwaltungshandels

    Die Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung überprüft im Rahmen ihrer Fachprüfungen in den Ämtern der Verwaltung, ob das Verwaltungshandeln

    • nicht gegen das Gesetz, Erlasse, Verordnungen verstoßen hat
    • ermessensfehlerfrei erfolgte
    • effizient war und eine optimale Zweck- Mittel-Relation erfolgte
    • mit den vorgegebenen Mitteln den größtmöglichen Erfolg oder mit den geringst möglichen Mitteln den vorgegebenen Erfolg erreicht hat.