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Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
Leistungsbeschreibung
Eine der wichtigsten Prüfungen, die durch die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen ist, ist die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 102 GO NRW.
Wie mittlere und große Wirtschaftsunternehmen müssen auch die Städte ihre Haushaltsjahre durch einen Jah-resabschluss beenden. Der Jahresabschluss gibt Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung, die Einhaltung des Haushaltsplans und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Die Beratung und Örtliche Rech-nungsprüfung prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht dahingehend, ob die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzung entsprechen und ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt. Über die Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen.
Dieser Prüfbericht wird anschließend im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und beschlossen. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist Voraussetzung für die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Stadtrat und die Entlastung des Bürgermeisters.
Sofern ein Gesamtabschluss für die Stadt aufzustellen ist, ist dieser ebenfalls zu prüfen.