Korruptionsschutz – bei uns in Herzogenrath ein Thema

  • Leistungsbeschreibung

    Korruption ist ein Thema, das in letzter Zeit, nicht zuletzt durch aktuelle Korruptionsaffären, immer mehr in den Blickpunkt der Medien und damit der Öffentlichkeit rückt. Die Bürger müssen auf die Integrität und Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung vertrauen können.

    Die Stadt Herzogenrath hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, der Korruption durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen und tatsächlich auftretende Fälle von Korruption uneingeschränkt zu verfolgen und aufzuklären.

    In Herzogenrath ist KORRUPTIONSSCHUTZ ein Thema!

    Das Konzept zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der Stadtverwaltung setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen, wie z. B.:

    • Dienstanweisung „Zur Korruptionsprävention und –bekämpfung in der Stadtverwaltung Herzogenrath“
      In der Dienstanweisung werden die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Problematik sensibilisiert und sie gibt Hinweise zum richtigen Verhalten bei Korruptionsversuchen und wie man mit einem bestehenden Korruptionsverdacht umgehen sollte.
    • Dienstanweisung „Zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken bei der Stadtverwaltung Herzogenrath“
      Die Dienstanweisung befasst sich insbesondere mit dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenke und gibt Verhaltensregeln vor.
    • Dienstanweisung „Zum Umgang mit Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen bei der Stadt Herzogenrath“
      Grundsätzlich sind öffentliche Aufgaben durch Haushaltsmittel zu finanzieren. Vor dem Hintergrund knapper Finanzmittel gewinnen aber Sponsoring- und Spendengelder bzw. Dienstleistungen zunehmend an Bedeutung, um notwendige oder wünschenswerte Vorhaben oder Veranstaltungen zu unterstützen oder überhaupt erst zu ermöglichen. Die Neutralität und Integrität der Stadt soll aber gewahrt bleiben. Die Dienstanweisung gilt als Handlungsleitfaden und soll eine Orientierung im Umgang mit Sponsoring u. ä. geben und eine einheitliche und transparente Verfahrensabwicklung gewährleisten.
    • Ehrenordnung des Rates der Stadt Herzogenrath
      Die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herzogenrath sind nach der Gemeindeordnung (GO NRW) verpflichtet, gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandates von Bedeutung sein kann (§ 43 Abs. 3 GO NRW). Welche Angaben dies im Einzelnen sind, hat der Rat in der Ehrenordnung festgelegt. Die öffentlichen Angaben können im Bürgerinformationssystem beim jeweiligen aktuellen Jahresabschluss am Ende des Anhanges eingesehen werden.

    Wo bekommen Sie weitere Informationen zum Thema Korruptionsschutz?
    Was können Sie tun, wenn Sie mit Korruptionsversuchen in Berührung kommen bzw. hiervon erfahren?

    Die Korruptionsschutzbeauftragte Gudrun Minnaert steht Ihnen für alle Fragen zu den vorbeugenden Maßnahmen und im Falle eines Korruptionsverdachts beratend zur Verfügung.

    Sämtliche Hinweise werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt!

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende