Alters- und Ehejubilare

  • Leistungsbeschreibung

    Anlässlich bestimmter Ehe- und Altersjubiläen werden die Herzogenrather Bürger*innen durch den Bürgermeister oder eine*n Stellvertreter*in besucht oder es werden persönliche Glückwunschschreiben versandt.

    Im Einzelnen besteht folgende Regelung:

    Altersjubilare:

    • 80. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in
    • 85. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben
    • 90. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in
    • 91.-94. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben
    • ab dem 95. Lebensjahr: jährlicher Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in
    • zum 100. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in und eine*n Stellvertreter*in der StädteRegion
    • zum 105. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in und einen Stellvertreter*in der StädteRegion

    Ehejubilare:

    • Ein Besuch sowie die Veröffentlichung durch die Presse erfolgt nur nach persönlicher Anmeldung im Bürgermeisterbüro unter Vorlage des Stammbuches oder Heiratsurkunde.

    Weitere Fragen zu dem Thema beantworten Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgermeisterbüros gerne.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Vorlauffrist beträgt 6 Wochen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende