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Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut
Leistungsbeschreibung
Mit dem „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW den Kommunen 150 Mio. € zur Verfügung, um unbürokratisch die finanziellen Mehrbelastungen der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation abzufedern. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage können für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt werden.
Mit diesem Programm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom – und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Honorarausgaben für Fachkräfte.
Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind die Einrichtungen nicht antragsberechtigt.
In diesem Kontext hat die Stadt Herzogenrath – wie die StädteRegion Aachen und sämtliche städteregionalen Kommunen - entsprechende Mittel vom Land NRW erhalten, die nun an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur weitergeleitet werden sollen.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in der nebenstehenden „Richtlinie“ und den „Begleitinformationen/FAQ“. Die aktuellsten Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw) hinterlegt.
Mit der StädteRegion Aachen – die ebenfalls entsprechende Fördermittel erhalten hat - wurde vereinbart, dass Träger und Anbieter der sozialen Infrastruktur, deren Angebot sich bewusst an Menschen mehrerer Kommunen richtet, bei der StädteRegion einen Antrag stellen können.
Träger und Anbieter, die ausschließlich in Herzogenrath tätig sind, können einen Antrag bei der Stadtverwaltung Herzogenrath stellen.
Für die StädteRegion Aachen können interessierte Einrichtungen mit dem Vordruck „Bedarfsanmeldung“ bis zum 30.06.2023 einen Antrag unter staerkungspakt@herzogenrath.de einreichen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung wird in der 2. Jahreshälfte über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden.
Anschließend werden die Einrichtungen entsprechend informiert.
Einrichtungen, die Gelder aus dem „Stärkungspakt NRW“ erhalten haben, müssen bis zum 29.02.2024 den Vordruck „Verwendungsnachweis“ bei der Herzogenrath unter staerkungspakt@herzogenrath.de einreichen.
Dokumente