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Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Zuständigkeiten
- Abbrüche / Beseitigung von Anlagen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bauaktenauskunft / Hausakten
- Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW 2018)
- Baulasten und Baulastenverzeichnis
- Bauvoranfrage / Vorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018)
- Denkmalschutz
- Einfaches Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BAuO NRW 2018)
- Fliegende Bauten
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW 2018)
- Grundstücksteilung
- Positivkarte
- Werbeanlagen
Anmerkungen
Die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Herzogenrath bietet allen, die in Herzogenrath bauen wollen, ein Informationsangebot.
So prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bauanträge sowie Bauvoranfragen und Freistellungsverfahren.
Des Weiteren beraten und unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger während der Bauphase sowie der Bauüberwachung und der Bauabnahme und erstellen Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
Die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz ist zudem Ansprechpartner für die Antragsprüfung bei Grundstücksteilungen und Werbeanlagen. Auch die Eintragung von Baulasten und das Führen des Baulastenverzeichnisses gehören zum Aufgabenbereich.
Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für wiederkehrende Prüfungen im Bereich Sonderbauten zuständig und kümmern sich um die Abwicklung städtebaulicher Verträge im Zusammenhang mit Neuerschließungen im Stadtgebiet.
Der Bereich Denkmalschutz ist ebenfalls der Die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz angesiedelt. Zu den Aufgaben hier zählen unter anderem die Unterschutzstellung von Denkmälern.
Die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens erfolgt hier ebenso wie die Verwaltung und in Kürze die Digitalisierung des Bauarchivs inkl. Registratur und Statistik.