Beratung und örtliche Rechnungsprüfung - A 14

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Anmerkungen

Die Stadt Herzogenrath hat als mittlere kreisangehörige Stadt eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten (§102 GO NRW). Diese nimmt im Gesamtgefüge der Verwaltungsorganisation und -hierarchie eine Sonderstellung ein, da sie unmittelbar dem Stadtrat verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit diesem unmittelbar unterstellt ist.

Zudem sind die Prüfer der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung von fachlichen Weisungen frei (§ 104 GO NRW). Diese Unabhängigkeit soll die Unparteilichkeit erhalten und die Besorgnis über eine Befangenheit vermeiden und dadurch eine sinnvolle und effektive Prüfung ohne Einflussnahme der zu prüfenden Stelle garantieren. Dies ist für die Anerkennung der Prüfungsergebnisse durch den Rat und die Bürgerinnen und Bürger als Adressaten der Prüfungsergebnisse von grundlegender Bedeutung.

Die Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung hat gesetzliche Prüfaufgaben (§ 103 GO NRW) und von Stadtrat übertragende Aufgaben, die in der Rechnungsprüfungsordnung festgelegt sind.

Folgende wesentlichen Prüfungen werden  wahrgenommen:

  •  Prüfung des Jahresabschlusses  und des Gesamtabschlusses
  •  Prüfung und Überwachung der Zahlungsabwicklung (Stadtkasse)
  •  Prüfung des ordnungs-, recht- und zweckmäßigen sowie wirtschaftlichen Verwaltungshandels
  •  Prüfung von Vergaben/Aufträgen, sowie technisch-wirtschaftliche Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen
  •  Prüfung von Vertragsentwürfen

Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist die Beratung der politischen Gremien, der  Verwaltungsleitung und der einzelnen Ämter, um mögliche Fehlentwicklungen bereits im Vorfeld zum Wohle der Stadt zu verhindern.

Durch ihre Arbeit wird die Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung aber auch vorbeugend bzw. verhütend tätig, da aufgrund der Prüfungen für Fehlverhalten, Manipulation und Korruption ein Entdeckungsrisiko besteht (Prävention).

Ziel der Arbeiten ist eine zeitnahe Kontrolle der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit des wirtschaftlichen Handelns der Stadt. Sie nimmt somit Kontroll-, Unterstützungs-, Beratungs- und Präventionsaufgaben innerhalb der Verwaltung wahr.