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Wärmeplanung

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Herzlich willkommen auf der Informationsseite zur kommunalen Wärmeplanung in Herzogenrath!

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Sie hilft dabei, die Wärmeversorgung langfristig effizient, bezahlbar und klimaneutral zu gestalten.

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Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verpflichtet alle Städte mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Auch Herzogenrath stellt sich dieser Aufgabe und erarbeitet eine zukunftsorientierte Strategie für eine nachhaltige Wärmeversorgung.

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen und geben einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der kommunalen Wärmeplanung. Unser Ziel ist es, Sie transparent über den Prozess zu informieren und die Bedeutung dieser Planung für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger verständlich zu machen.


FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema

  • Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

    Die kommunale Wärmeplanung umfasst die strategische Planung einer effizienten und nachhaltigen Wärmeversorgung für Herzogenrath und seine Ortsteile. Sie analysiert den Wärmebedarf, identifiziert Potenziale für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, und bietet konkrete Handlungsempfehlungen. Zudem unterstützt sie Eigentümer/innen bei Investitionsentscheidungen im Wärmebereich.

    Die Wärmeplanung ist entscheidend, da der Wärmesektor einen großen Teil des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen verursacht. Eine nachhaltige Wärmeversorgung senkt Kosten, reduziert Treibhausgase und mindert die Abhängigkeit von Energieimporten – ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels.

  • Welche Schritte beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung gliedert sich im Wesentlichen in folgende Teilschritte:

    Bestandsanalyse

    • Analyse des aktuellen Wärmebedarfs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen
    • Erfassung des Baubestands und bestehender Wärmenetze

    Potenzialanalyse

    • Ermittlung möglicher Energieeinsparungen
    • Identifikation potenzieller erneuerbarer Wärmequellen in den einzelnen Quartieren

    Erstellung des Zielszenarios

    • Entwicklung eines Szenarios, das den aktuellen Bestand und die Potenziale zu einer zukunftsorientierten, bedarfsgerechten und klimafreundlichen Wärmeversorgung kombiniert

    Wärmewendestrategie und Umsetzungsstrategie

    • Festlegung konkreter Maßnahmen und Strategien zur Optimierung der Wärmeversorgung
    • Ausweisung von Eignungs- und Fokusgebieten
    • Priorisierung und Planung der Maßnahmen für eine schrittweise Umsetzung
  • Haben Eigentümer/innen Pflichten durch die kommunale Wärmeplanung?

    Nein, aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben sich keine rechtlichen Pflichten für Eigentümer/innen. Die Bürger/innen werden durch öffentliche Beteiligungsangebote transparent über die Zukunft der Wärmeversorgung informiert. Am Ende des Prozesses erhalten Eigentümer/innen klare Orientierung, um Investitionen in die Energieversorgung wirtschaftlich zu planen.

  • Wer wirkt bei der Erstellung des Wärmeplans mit?

    Die Kommune, Energieversorger/Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere relevante Akteure.

  • Welche Aspekte spielen eine Rolle bei der Erstellung des kommunalen Wärmeplans?

    Zu den entscheidenden Faktoren zählen die bestehende Bebauungsstruktur, der aktuelle Wärmebedarf, die Art der Wärmeerzeugung und verwendete Energieträger, die Energieeffizienz der Gebäude sowie deren Sanierungspotenzial und -quoten. Weitere Einflussgrößen sind geplante Neubauten, bestehende Wärmenetze, verfügbare Wärmequellen, die vorhandene Netzinfrastruktur, die Topographie und weitere relevante Gegebenheiten.

  • Welche erneuerbaren Energien sind relevant und welches Potenzial gibt es?

    Zu den wichtigen erneuerbaren Energien zählen unvermeidbare Abwärme, Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, erneuerbarer Strom und ggf. weitere. Das Potenzial dieser Quellen hängt von den lokalen Bedingungen ab. Eine standortbezogene Potenzialanalyse ist entscheidend, um die Möglichkeiten für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu ermitteln.

  • Wie werden Gebäude und deren spezifische Wärmebedarfe in die kommunale Wärmeplanung für Herzogenrath integriert?

    Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird der Gebäudebestand in Herzogenrath umfassend untersucht. Dabei werden Daten zu Anzahl, Typ, Nutzung, Größe sowie den energetischen Eigenschaften der Gebäude erfasst. Dies geschieht beispielsweise durch Bestandsaufnahmen und die Nutzung vorhandener Datenbanken. Auf Basis dieser Informationen wird eine Gesamtübersicht über den Wärme- und Energiebedarf des gesamten Gebäudebestandes erstellt.

  • Welche Daten werden für die kommunale Wärmeplanung genutzt und welche zusätzlichen Daten sind erforderlich?

    Für die kommunale Wärmeplanung werden ausschließlich bereits vorhandene Daten genutzt, die bei Behörden, Energieversorgern, Schornsteinfegern oder in öffentlichen Registern vorliegen. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen, und Bürgerinnen und Bürger müssen keine Daten übermitteln. Die Kommunen greifen auf objektbezogene Daten zurück, um eine solide Grundlage für die Planung zu schaffen und Potenziale für Energieeinsparungen sowie geeignete Wärmeversorgungsarten zu identifizieren. Alle Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung geschützt. Rechtliche Pflichten für Gebäudeeigentümer entstehen nicht.

  • Welche rechtlichen und politischen Vorgaben beeinflussen die kommunale Wärmeplanung?

    Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Auf Bundesebene sind das Klimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zentral. Hinzu kommen Landesvorgaben wie das Klimaschutzgesetz NRW (KlimaG NRW) und die Landesbauordnung. Ziel ist die Klimaneutralität bis 2045. Da die Wärmeversorgung über die Hälfte des Endenergiebedarfs und einen großen Teil der Emissionen verursacht, sind strategische Entscheidungen zur Umstellung auf klimaneutrale Wärme wichtig. Der Wärmeplan dient Kommunen und Akteuren als zentrale Orientierung für eine nachhaltige Energiezukunft.

  • Wann hat die kommunale Wärmeplanung für Herzogenrath begonnen, wann wird sie abgeschlossen sein?

    Die kommunale Wärmeplanung für Herzogenrath wurde im August 2024 gestartet und soll voraussichtlich im August 2025 abgeschlossen werden. Die Verabschiedung und Veröffentlichung des Wärmeplans wird ebenfalls im Jahr 2025 erwartet. Im Anschluss wird die Wärmeplanung in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben.

  • Was können Privateigentümer*innen von Gebäuden tun, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt?

    Eigentümer*innen sind nicht verpflichtet, ihre Heizungen sofort zu tauschen. Laut dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gilt die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, nur für neu eingebaute Anlagen und erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung. Reparaturen alter Heizungen sind weiterhin möglich, und bei einem Ausfall gibt es Übergangsfristen. Weitere Informationen finden Interessierte auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

    In den meisten Fällen können Bürger*innen die kommunale Wärmeplanung abwarten, die die Entscheidung für eine Heizungsvariante erleichtert.

    Falls jedoch eine Heizung irreparabel ausfällt oder ein vorzeitiger Umstieg gewünscht wird, gibt es folgende Optionen:

     

    • Individuelle Wärmelösungen wie Wärmepumpen prüfen, die auch in Bestandsgebäuden umsetzbar sind. Die Stadt Herzogenrath fördert Heizungswechsel und wird eine Beratungsstelle für solche Fragen einrichten.
    • Bei plötzlichem Ausfall den Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima (SHK) kontaktieren. Manche bieten Second-Hand-Heizungen für Notfälle an.

    Auch wenn die Heizungsanlage noch funktioniert, empfiehlt die Stadt Herzogenrath die Erstellung und Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohnimmobilien. Dadurch wird wertvolle Heizwärme im Haus gehalten und die jährlichen Heizkosten deutlich reduziert. Eine energetische Sanierung ist auch in Altbauten möglich und bei einem Fernwärmeanschluss erforderlich, um die zukünftige Nutzung erneuerbarer Wärme für alle sicherzustellen. Solche Maßnahmen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt.

  • Was können Mieter*innen tun, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt?

    Mieter*innen können Heizenergie und -kosten sparen, indem sie bewusst Energie einsparen, einen klimafreundlichen Gasliefervertrag wählen oder mit ihrer Vermieterin bzw. ihrem Vermieter zusammenarbeiten. Für weitere Beratung empfiehlt sich ein Kontakt zur Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Alsdorf.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:

Kostenfreie Beratung und aktuelle Informationen zu Fördermitteln beim Infoservice Verbraucherzentrale
Kostenfreie Beratung und aktuelle Informationen zu Fördermitteln beim Infoservice altbau plus
Informationen zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes
Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes

Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder Anmerkungen haben, steht Ihnen die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz im Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter waermeplanung@herzogenrath.de.